abhilfeklage-vdug
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Zweck
Der Skill führt die Abhilfeklage durch ihre drei Stufen: Zulässigkeit der Gleichartigkeit, Abhilfegrundurteil dem Grunde nach, Abhilfeendurteil mit Anordnung des Umsetzungsverfahrens. Er behandelt die Frage, an der die Klage in der Praxis am häufigsten scheitert — die Gleichartigkeit nach § 15 Abs. 1 — und die Frage, die den wirtschaftlichen Ausgang bestimmt: die Bemessung des kollektiven Gesamtbetrags.
Eingaben
- Lebenssachverhalt und beanstandetes Verhalten (Klausel, Preisanpassung, Produktmangel, Datenschutzverstoß)
- Anspruchsgrundlage je Verbraucher und die tatsächlichen Unterschiede zwischen den Betroffenen
- Angestrebte Leistung: Zahlung an namentlich benannte Verbraucher, kollektiver Gesamtbetrag oder andere Leistung
- Berechnungsmethode für den Einzelanspruch; verfügbare Datenbasis beim Unternehmer
- Verfahrensstand: Klageschrift, mündliche Verhandlung, Grundurteil, Endurteil
- Wirtschaftliche Eckdaten des Unternehmers für Kosten- und Vergleichsplanung
Sub-Agent-Architektur
Der Researcher beschafft VDuG, ZPO (insbesondere § 287), die Anspruchsgrundlagen des materiellen Rechts und die junge obergerichtliche Rechtsprechung. Der Drafter formuliert Klageantrag, Gleichartigkeitsdarlegung und Berechnungsmethode oder — auf Beklagtenseite — die Individualisierungsrüge. Der Reviewer prüft, ob die Urteilsformel nach § 16 Abs. 2 vollstreckungs- und umsetzungstauglich ist und ob die Revisionsfrist gewahrt wird.