agg-entschaedigung
Installation
SKILL.md
/arbeitsrecht:agg-entschaedigung
Zweck
AGG-Verfahren werden fast nie über die Diskriminierung entschieden, sondern über zwei Vorfragen: Ist die 2-Monats-Frist des § 15 Abs. 4 AGG gewahrt, und reichen die vorgetragenen Indizien für die Vermutungswirkung des § 22 AGG? Dieser Skill arbeitet beide Fragen zuerst ab und bewertet erst danach Höhe und Rechtfertigung.
Eingaben
- Rolle: abgelehnter Bewerber / Beschäftigter / Arbeitgeber (Abwehr)
- Merkmal nach § 1 AGG: Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität
- Benachteiligungshandlung: Ablehnung, Nichtbeförderung, Entgeltdifferenz, Belästigung, Kündigung
- Zeitpunkt des Zugangs der Ablehnung bzw. der Kenntniserlangung — Fristauslöser des § 15 Abs. 4 S. 2 AGG
- Indizien: Ausschreibungstext, Absageschreiben, Gesprächsprotokolle, Statistik, Zeugen
- Bruttomonatsentgelt bzw. hypothetisches Einstiegsgehalt (für die Bemessung)