antragspflicht-15a-inso
Installation
SKILL.md
/insolvenzrecht:antragspflicht-15a-inso
Zweck
Die Insolvenzantragspflicht ist die schärfste Norm im Krisenrecht: persönliche zivilrechtliche Haftung gegenüber Neugläubigern, strafrechtliche Verfolgung nach § 15a Abs. 4 InsO (Vorsatz) bzw. Abs. 5 (Fahrlässigkeit), Erstattungspflicht für ab Insolvenzreife geleistete Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nach § 15b InsO. Dieser Skill prüft den Zeitpunkt der Insolvenzreife und die laufende Antragspflicht.
Eingaben
- Rechtsform (GmbH, AG, GmbH & Co. KG, OHG ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter)
- Aktuelle Liquiditätslage (Bankguthaben, Forderungen, fällige Verbindlichkeiten, Zahlungsstockungen)
- Bilanz und Fortbestehensprognose (siehe
fortbestehensprognose) - Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Antragspflichtigen
- Gibt es Sanierungsbemühungen (StaRUG-Anzeige, Vergleichsverhandlungen, Investorensuche)?