arzthaftung-aufklaerungspflicht
/medizinrecht:arzthaftung-aufklaerungspflicht
Zweck
Der Skill prüft, ob eine Aufklärung den Anforderungen des § 630e BGB genügt und welche zivilrechtlichen Folgen ein Aufklärungsmangel auslöst. Ohne wirksame Einwilligung ist der ärztliche Heileingriff nach BGH-Linie rechtswidrige Körperverletzung iSv §§ 823 I BGB, 223 StGB – auch bei lege artis durchgeführter Behandlung. Der Skill prüft zudem die Beweislastsonderregel § 630h II BGB und die enge Verteidigungslinie der hypothetischen Einwilligung.
Eingaben
- Behandlungsverlauf (Diagnose, geplanter Eingriff, Aufklärungsgespräch mit Datum, Uhrzeit, Aufklärendem, Aufklärungsbogen, Einwilligungserklärung)
- Eingriffsart (diagnostisch / therapeutisch; vital indiziert / relativ indiziert / kosmetisch)
- bekannte / realisierte Risiken
- Position des Mandanten (Patient, Erbe, Arzt, Klinik, Haftpflichtversicherer)
- Frist- / Verjährungssituation
Sub-Agent-Architektur
Researcher liefert §§ 630a–630h BGB, § 823 BGB, §§ 223 ff. StGB, BGH-VI.-Zivilsenat-Rspr. (Bedenkzeit, Adressat, hypothetische Einwilligung, grober Behandlungsfehler) sowie Kommentarstellen aus Laufs/Katzenmeier/Lipp, Spickhoff, MüKoBGB. Drafter prüft Aufklärung und Einwilligung in Gutachtenstil, arbeitet § 630h II BGB Schritt für Schritt ab und ordnet die hypothetische Einwilligung ein. Reviewer prüft 30-Jahre-Höchstfrist § 199 II BGB, alle fünf Absätze § 630h BGB und § 203 StGB-Berührungspunkte.