bauliche-veraenderung
Installation
SKILL.md
/wohnungseigentumsrecht:bauliche-veraenderung
Zweck
Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG, in Kraft seit 01.12.2020) wurde das Recht der baulichen Veränderung grundlegend umgebaut. Unter dem alten § 22 WEG bedurfte eine bauliche Veränderung im Grundsatz der Zustimmung aller beeinträchtigten Eigentümer — faktisch oft Allstimmigkeit. Seit der Reform gilt: Über jede bauliche Veränderung entscheidet die Gemeinschaft durch Gestattungsbeschluss mit einfache Mehrheit (§ 20 Abs. 1 WEG).
Daneben hat das WEMoG privilegierte Maßnahmen geschaffen, auf die der einzelne Eigentümer einen Anspruch hat (§ 20 Abs. 2 WEG). Dieser Skill ordnet eine geplante Maßnahme ein, bestimmt die nötige Mehrheit, prüft den privilegierten Anspruch sowie seine Grenzen und klärt die Kostenverteilung (§ 21 WEG).
Eingaben
- geplante Maßnahme (genaue Beschreibung, Ort am Gemeinschafts- oder Sondereigentum)
- Antragsteller (einzelner Eigentümer / mehrere / Verwalter)
- fällt die Maßnahme unter eine privilegierte Kategorie (Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz, Glasfaser, Steckersolar)?
- Beeinträchtigung anderer Eigentümer (optisch, baulich, Nutzung)
- Kosten und wer sie zu tragen bereit ist
- bestehende Vereinbarungen / Gemeinschaftsordnung / frühere Beschlüsse