berufung-zpo
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Zweck
Die Berufung ist das ordentliche Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Endurteile. Sie prüft das Urteil auf Rechtsfehler und auf neue oder zu Unrecht gewürdigte Tatsachen, ist aber an enge Zulässigkeitsschranken gebunden: Beschwer, Frist, Begründung. Der Skill prüft die Statthaftigkeit, berechnet die Fristen und strukturiert die Berufungsbegründung. Eine versäumte Frist oder eine unzureichende Begründung führt zur Verwerfung der Berufung als unzulässig — ohne jede Sachprüfung.
Eingaben
- Erstinstanzliches Urteil (Gericht, Datum, Tenor, Beschwer der Partei)
- Höhe der Beschwer (Wert des Unterliegens) oder Zulassung der Berufung im Urteil
- Zeitpunkt der Zustellung des vollständigen Urteils (für die Fristen)
- Gerügte Fehler: Rechtsverletzung und/oder fehlerhafte Tatsachenfeststellung
- Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel (Zulassung nach § 531 ZPO?)
- Berufungsantrag (Umfang der Anfechtung)
Sub-Agent-Architektur
Der Skill arbeitet mit drei gedanklichen Einheiten. Eine Statthaftigkeits-Einheit prüft, ob die Berufung nach § 511 ZPO eröffnet ist — Beschwer über 600 EUR oder ausdrückliche Zulassung durch das Erstgericht. Eine Frist-Einheit berechnet die einmonatige Berufungsfrist und die zweimonatige Begründungsfrist jeweils ab Zustellung des vollständigen Urteils und prüft die Wahrung der Notfristen. Eine Begründungs-Einheit ordnet die Rügen den Berufungsgründen des § 513 ZPO zu (Rechtsverletzung oder nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen) und formuliert die nach § 520 Abs. 3 ZPO erforderlichen bestimmten Berufungsanträge und Gründe. Die Einheiten arbeiten nacheinander.