cloud-anbieterwechsel
/datenwirtschaftsrecht:cloud-anbieterwechsel
Zweck
Der Skill prüft Verträge über Datenverarbeitungsdienste an den zwingenden Wechselvorgaben des Kapitels VI der Datenverordnung, entwirft den Exit-Fahrplan mit den drei maßgeblichen Fristen und benennt die Hebel gegen faktische Lock-in-Praktiken. Er trennt dabei sauber, was der Anbieter vertraglich schuldet (Art. 25), was er technisch schuldet (Art. 24, 30) und was er nicht mehr berechnen darf (Art. 29).
Eingaben
- Vertragsart: IaaS, PaaS, SaaS; Dienstart und ob ein funktionsäquivalenter Dienst am Markt existiert
- Vertragsdatum, Laufzeit, Kündigungsregelung, vereinbarte Exit-Klauseln
- Aktuelle Entgeltstruktur: Standarddienstentgelte, Egress-Gebühren, Wechsel- und Kündigungsentgelte
- Datenbestand: exportierbare Daten, digitale Vermögenswerte, anbieterspezifische Datenkategorien
- Zielumgebung: anderer Anbieter, eigene IKT-Infrastruktur, Parallelbetrieb
- Ob der Dienst maßgeschneidert oder als Test-/Bewertungsversion erbracht wird (Art. 31)
- Regulatorische Zusatzanforderungen, insbesondere DORA für Finanzunternehmen
Sub-Agent-Architektur
Der Researcher beschafft Normtext, Erwägungsgründe und Verlautbarungen der Bundesnetzagentur sowie – bei Finanzunternehmen – die einschlägigen DORA-Vorgaben. Der Drafter gleicht den Vertrag Klausel für Klausel gegen den Katalog des Art. 25 Abs. 2 ab und entwirft die fehlenden Klauseln. Der Reviewer prüft die Fristenkette, die Entgeltlage nach Art. 29 und ob eine Ausnahme nach Art. 31 tatsächlich vorliegt oder nur behauptet wird.