data-act-anwendungsbereich
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Zweck
Der Skill beantwortet die Eingangsfrage jedes Data-Act-Mandats: Ist das Unternehmen betroffen, in welcher Rolle und ab welchem Datum. Er ordnet Produkte und Dienste den Begriffen der Verordnung zu, prüft die Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen und legt den nach Art. 50 gestaffelten Geltungsbeginn auf den konkreten Sachverhalt um. Er liefert außerdem die Zuständigkeits- und Sanktionslage nach dem deutschen Durchführungsgesetz.
Eingaben
- Produkt- oder Dienstbeschreibung: Welche Daten entstehen, wo werden sie erhoben, wo gespeichert
- Rolle im Markt: Hersteller, Anbieter eines verbundenen Dienstes, Händler, Vermieter, Leasinggeber, Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes
- Unternehmensgröße nach Empfehlung 2003/361/EG einschließlich Partner- und verbundener Unternehmen
- Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts bzw. des Vertragsschlusses
- Bestehende Verträge: Laufzeit, unbefristet oder befristet, Enddatum
- Ob personenbezogene Daten betroffen sind und wer Verantwortlicher iSd Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist
- Ob Geschäftsgeheimnisse iSd § 2 Nr. 1 GeschGehG in den Daten stecken
Sub-Agent-Architektur
Ein Researcher zieht den Verordnungstext, das DADG und – soweit vorhanden – Leitlinien der Kommission und der Bundesnetzagentur heran. Ein Drafter ordnet den Sachverhalt den Legaldefinitionen des Art. 2 zu und rechnet die Fristen des Art. 50 aus. Ein Reviewer prüft, ob die Rollenzuordnung durchgehalten wurde, ob die Größenausnahme des Art. 7 Abs. 1 einschließlich der Partnerunternehmensregel geprüft ist und ob jede Aussage zur Sanktionshöhe auf § 15 DADG gestützt ist. Kein Beteiligter zitiert deutsche Rechtsprechung zum Data Act ohne Fundstelle.