data-act-vertragsklauseln
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Zweck
Der Skill prüft und entwirft die vertragliche Ebene der Datenwirtschaft: die Bedingungen, unter denen ein Dateninhaber Daten an einen Datenempfänger bereitstellt, die Berechnung der Gegenleistung und die Kontrolle einseitig auferlegter Klauseln nach Art. 13. Er hält die beiden deutschen Kontrollmaßstäbe auseinander — die unionsrechtliche Missbrauchskontrolle des Art. 13 und die AGB-Kontrolle der §§ 305 ff. BGB — und ordnet jede beanstandete Klausel dem richtigen Maßstab zu.
Eingaben
- Vertragsentwurf oder Klauselwerk mit Bezeichnung der einseitig gestellten Klauseln
- Rollen: Dateninhaber, Datenempfänger, Nutzer; Größenklasse jeder Partei
- Datum des Vertragsschlusses; bei Altverträgen: Laufzeit, unbefristet oder Enddatum
- Kalkulationsgrundlage der geforderten Gegenleistung (Kosten, Investitionen, Marge)
- Ob der Datenempfänger KMU oder gemeinnützige Forschungseinrichtung ist
- Ob die Bereitstellung auf Art. 5 (Verlangen des Nutzers) oder auf freiwilliger Vereinbarung beruht
Sub-Agent-Architektur
Der Researcher beschafft Normtext, Erwägungsgründe, etwaige Mustervertragsklauseln nach Art. 41 und Kommissionsleitlinien zur Berechnung der Gegenleistung nach Art. 9 Abs. 5. Der Drafter ordnet jede Klausel den Katalogen des Art. 13 Abs. 4 und Abs. 5 zu und formuliert konforme Alternativen. Der Reviewer prüft die zeitliche Anwendbarkeit nach Art. 50, die Abgrenzung zur AGB-Kontrolle und ob die Behauptung „einseitig auferlegt" tatsächlich belegt ist.