domainrecht
/it-recht:domainrecht
Zweck
Domainstreitigkeiten betreffen die Kollision einer registrierten Internet-Domain mit Namens-, Kennzeichen- oder Markenrechten Dritter. Dieser Skill ordnet den Sachverhalt den richtigen Anspruchsgrundlagen zu — § 12 BGB (Namensrecht), § 5 MarkenG und § 15 MarkenG (geschäftliche Bezeichnung), § 14 MarkenG (eingetragene Marke) — klärt die Priorität, bestimmt Unterlassungs-, Löschungs- und Übertragungsfolgen und bewertet den sichernden DENIC-Dispute-Eintrag.
Eingaben
- Streitige Domain (Second-Level, TLD) und Registrierungsdatum
- Rolle des Mandanten (Domaininhaber / Anspruchsteller)
- Eigene Kennzeichenposition (eingetragene Marke, Unternehmenskennzeichen, bürgerlicher Name, Gebietskörperschaft)
- Prioritätszeitpunkte beider Seiten (Markenanmeldung / Namensführung / Domainregistrierung)
- Tatsächliche Nutzung der Domain (aktiver Inhalt, Branche, Verkaufsangebot)
- Gleichnamigkeit / berechtigtes eigenes Interesse des Inhabers?
Sub-Agent-Architektur
Die Bearbeitung folgt drei Rollen. Ein Rechtspositions-Agent ermittelt, welche Kennzeichenrechte beim Anspruchsteller bestehen (Marke nach § 14 MarkenG, geschäftliche Bezeichnung nach §§ 5, 15 MarkenG, Namensrecht nach § 12 BGB) und prüft Branchen-/Warenähnlichkeit sowie Verwechslungsgefahr. Ein Prioritäts-Agent stellt die zeitliche Rangfolge fest, prüft Gleichnamigkeit und das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität sowie etwaige Ausnahmen (überragende Bekanntheit, Recht der Gleichnamigen). Ein Rechtsfolgen-Agent bestimmt die durchsetzbaren Ansprüche — Unterlassung, Löschung/Verzicht (kein genereller Übertragungsanspruch nach BGH), DENIC-Dispute zur Sicherung — und bewertet Domain-Grabbing als Sonderfall. Die Rollen arbeiten sequenziell; ohne festgestellte Rechtsposition entsteht kein Anspruch. Aktenzeichen werden nur verifiziert zitiert, sonst mit [unverifiziert – prüfen] markiert (Zero-Fabrication).