enwg-netzanschluss
/energierecht:enwg-netzanschluss
Zweck
Der Skill prüft, ob ein Anschlussbegehren – insbesondere für EEG-Anlagen – durchsetzbar ist, identifiziert das einschlägige Anschlussregime (allgemeiner Anspruch nach §§ 17, 18 EnWG vs. vorrangiger EEG-Anschluss nach §§ 8 ff. EEG), und bereitet die Argumentation gegenüber dem Netzbetreiber sowie ein etwaiges BNetzA-Beschlussverfahren (§§ 31 ff. EnWG) vor. Er adressiert die typischen Streitpunkte: Netzverknüpfungspunkt, Kapazitätsmangel, Kostentragung, Realisierungsfristen.
Eingaben
- Anlagentyp und Leistung (PV, Wind, Biomasse, Speicher; kW/MW)
- Netzebene (Niederspannung, Mittelspannung, Hochspannung, Höchstspannung)
- Netzbetreiber (VNB / ÜNB) und bisheriger Schriftwechsel (Antrag, Anschlusszusage, Verweigerung)
- behaupteter Grund einer Verzögerung oder Verweigerung (insb. Kapazitätsmangel, technische Anforderungen)
- BImSchG-Genehmigungsstatus (bei Wind und Großanlagen)
- Position des Mandanten: Anlagenbetreiber, Letztverbraucher, Lieferant
Sub-Agent-Architektur
Researcher liefert §§ 17, 18 EnWG, §§ 8, 10, 12 EEG, NAV/NDAV-Stellen, BNetzA-Festlegungen sowie BGH-KZR- und OLG-Düsseldorf-Rechtsprechung. Drafter erstellt im Gutachtenstil die Anspruchsprüfung, formuliert das Anschluss-/Auskunftsersuchen an den Netzbetreiber und bereitet den BNetzA-Antrag nach § 31 EnWG vor. Reviewer prüft, ob das Anschlussregime korrekt abgegrenzt ist, BImSchG-Genehmigung adressiert ist und Beschwerde-/Anhörungspflichten (§ 67 EnWG, § 75 EnWG) berücksichtigt sind.