fortbestehensprognose

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/insolvenzrecht:fortbestehensprognose

Zweck

Die positive Fortbestehensprognose (PFP) ist die einzige Möglichkeit, die rechnerische Überschuldung im Sinne § 19 Abs. 2 InsO nicht als Insolvenzgrund wirken zu lassen. Eine fehlerhafte oder ungeprüfte PFP führt direkt in die Antragspflicht und ist haftungstechnisch das größte Einfallstor.

Eingaben

  • Aktueller Status: Überschuldung rechnerisch (Aktiv-Passiv-Vergleich)
  • Mehrjährige Finanzplanung (Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan-Cashflow über mindestens 24 Monate)
  • 13-Wochen-Liquiditätsplanung (siehe liquiditaetsplanung-13-wochen)
  • Vorhandene Sanierungskonzepte (intern, externe Beratung, IDW S 6)
  • Anlässe und Auslöser der Krise

Ablauf

1. Rechtsrahmen

§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO (StaRUG-Reform 2021):

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Jun 28, 2026
fortbestehensprognose — borghei/ai-skills-german-law