fortbestehensprognose
Installation
SKILL.md
/insolvenzrecht:fortbestehensprognose
Zweck
Die positive Fortbestehensprognose (PFP) ist die einzige Möglichkeit, die rechnerische Überschuldung im Sinne § 19 Abs. 2 InsO nicht als Insolvenzgrund wirken zu lassen. Eine fehlerhafte oder ungeprüfte PFP führt direkt in die Antragspflicht und ist haftungstechnisch das größte Einfallstor.
Eingaben
- Aktueller Status: Überschuldung rechnerisch (Aktiv-Passiv-Vergleich)
- Mehrjährige Finanzplanung (Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan-Cashflow über mindestens 24 Monate)
- 13-Wochen-Liquiditätsplanung (siehe
liquiditaetsplanung-13-wochen) - Vorhandene Sanierungskonzepte (intern, externe Beratung, IDW S 6)
- Anlässe und Auslöser der Krise
Ablauf
1. Rechtsrahmen
§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO (StaRUG-Reform 2021):