gewerbeanzeige-reisegewerbe
/gewerberecht:gewerbeanzeige-reisegewerbe
Zweck
Der Skill klärt die formale Eingangsfrage jedes gewerberechtlichen Mandats: Liegt überhaupt ein Gewerbe im Sinne der GewO vor, ist es stehendes Gewerbe oder Reisegewerbe, welche Anzeige oder Erlaubnis ist erforderlich und was folgt aus ihrem Fehlen. Er behandelt außerdem die Untersagung des Betriebs ohne Zulassung nach § 15 Abs. 2 GewO, die in der Praxis regelmäßig mit der Untersagung nach § 35 GewO verwechselt wird.
Eingaben
- Tätigkeitsbeschreibung: was, wo, für wen, mit welcher Anbahnung
- Ob eine gewerbliche Niederlassung iSd § 4 Abs. 3 GewO besteht
- Wie der Kundenkontakt zustande kommt: auf Bestellung oder ohne vorhergehende Bestellung
- Rechtsform, Beginn der Tätigkeit, Zweigniederlassungen und unselbständige Zweigstellen
- Vorhandene Gewerbeanzeige, Empfangsbescheinigung, Erlaubnisse
- Bei behördlichem Verfahren: Untersagungs- oder Bußgeldbescheid
- Bei Marktveranstaltungen: Art der Veranstaltung und Festsetzungsbescheid
Sub-Agent-Architektur
Der Researcher beschafft die Normen der GewO, die einschlägigen Landesregelungen (Zuständigkeit, Gaststättenrecht) und die Rechtsprechung zum Gewerbebegriff und zur Abgrenzung des Reisegewerbes. Der Drafter ordnet die Tätigkeit zu und entwirft Anzeige, Antrag oder Rechtsbehelf. Der Reviewer prüft die Abgrenzung nach § 6 GewO, die Zuordnung stehendes Gewerbe / Reisegewerbe und ob § 15 Abs. 2 GewO und § 35 GewO auseinandergehalten werden.