grundschuld-sicherungsrecht

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Zweck

Die Grundschuld ist das mit Abstand häufigste Grundpfandrecht der deutschen Kreditpraxis — und die einzige, deren Verbindung zur gesicherten Forderung nicht im Gesetz, sondern im Vertrag liegt. Wer diesen Bruch nicht versteht, unterschätzt systematisch die Risiken: Die Grundschuld besteht fort, wenn das Darlehen getilgt ist, und sie kann isoliert abgetreten werden. Dieser Skill gestaltet und prüft Grundschuldbestellung, Sicherungsabrede und Vollstreckungsunterwerfung und ordnet die Verteidigungslinien des Eigentümers ein.

Eingaben

  • Rolle: Kreditgeberin, Sicherungsgeberin (Eigentümerin), Käuferin mit Belastungsvollmacht, Drittsicherungsgeberin
  • Grundstück und aktueller Grundbuchstand in Abteilung III (Rang, valutierende und nicht valutierende Rechte)
  • Grundschuldbetrag, Zinssatz (grundbuchlich meist 12–18 % p. a.), Nebenleistung
  • Gesicherte Forderung: Darlehensvertrag, Kontokorrent, weiter oder enger Sicherungszweck
  • Vorliegende Sicherungszweckerklärung im Wortlaut; Formular oder Individualvereinbarung
  • Unterwerfungsklausel: nur dingliche Unterwerfung oder zusätzlich persönliche Schuldübernahme?
  • Bei Abtretung: Zessionar, Zeitpunkt, Kenntnis vom Sicherungscharakter, Stand der Valutierung
  • Bei Rückabwicklung: Tilgungsstand, bereits erteilte Löschungsbewilligung, weitere Sicherungsnehmer

Sub-Agent-Architektur

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grundschuld-sicherungsrecht — borghei/ai-skills-german-law