gwg-risikoanalyse
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Zweck
Der Skill erzeugt das Grundgerüst einer dokumentierten Risikoanalyse nach § 5 GwG, ordnet Risikofaktoren den vier Pflichtkategorien (Kunde, Produkt / Dienstleistung, Vertriebsweg, geografisches Risiko) zu und leitet daraus das Sorgfaltspflichtenniveau (§§ 10, 14, 15 GwG) ab. Er stellt sicher, dass die Analyse die Supranationale Risikoanalyse der EU-Kommission und die Nationale Risikoanalyse des BMF berücksichtigt und mindestens jährlich oder anlassbezogen aktualisiert wird.
⚠️ Aktualität (Stand 2026-07): Rechtsgrundlage der Risikoanalyse ist weiterhin § 5 GwG. Das EU-AML-Paket löst das GwG nicht heute, sondern zum 10.07.2027 ab — der Übergang gehört jedoch bereits jetzt in die Analyse und in den Aktualisierungsanlass:
- AMLA (VO (EU) 2024/1620) ist seit dem 01.07.2025 in Frankfurt am Main operativ. Sie wird ausgewählte Verpflichtete unmittelbar beaufsichtigen und koordiniert im Übrigen die nationalen Aufsichtsbehörden.
- AMLR (VO (EU) 2024/1624) gilt ab 10.07.2027 als unmittelbar anwendbares Single Rulebook — ohne nationales Umsetzungsgesetz.
- AMLD6 (RL (EU) 2024/1640): Umsetzungsfrist für Art. 11–13, 15 (Register wirtschaftlich Berechtigter) am 10.07.2026 abgelaufen; allgemeine Umsetzungsfrist 10.07.2027.
- Der Großteil der AMLA-Level-2-/Level-3-Maßnahmen war zum 10.07.2026 fällig; rund 23 RTS/ITS und Leitlinien stehen noch aus — darunter Konkretisierungen zu Risikobewertung und Risikofaktoren.
- EU-weite Bargeldobergrenze 10.000 EUR, Mitgliedstaaten dürfen niedrigere Grenzen setzen — relevant für die Risikokategorie „Produkt/Dienstleistung" bei bargeldintensivem Geschäft.
[unverifiziert - prüfen]Konsequenz für diesen Skill: Der bevorstehende AMLR-Wechsel ist ein anlassbezogener Aktualisierungsgrund iSd § 5 II GwG. Die Analyse ist so zu strukturieren, dass sie zum 10.07.2027 auf die AMLR umgehängt werden kann (siehe Schritt 7a).