handelsregister-eintragungspflicht
/handelsrecht:handelsregister-eintragungspflicht
Zweck
Der Skill prüft, ob der Mandant Kaufmann im Sinne des HGB ist und welche Eintragungs- und Firmenpflichten daraus folgen. Er adressiert zugleich die Publizitätswirkung des Handelsregisters nach § 15 HGB (negative und positive Publizität) und die kaufmannsspezifischen Folgewirkungen (Anwendbarkeit §§ 343 ff. HGB, Schweigen auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Untersuchungs- und Rügepflicht §§ 377/378 HGB).
Eingaben
- Rechtsform und Tätigkeit des Mandanten (Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH, AG, …)
- Umsatz und Beschäftigtenzahl der letzten Geschäftsjahre
- Art der Tätigkeit (Handel, Dienstleistung, Land-/Forstwirtschaft, freier Beruf)
- Vorhandensein einer kaufmännischen Organisation (Buchhaltung, Lager, Filialen)
- Aktueller Stand im Handelsregister (bereits eingetragen? Welche Abteilung A/B? Letzte Änderung?)
- Konkrete Frage (Pflicht zur Anmeldung? Folgen einer falschen Eintragung? Schutz Dritter?)
Sub-Agent-Architektur
Researcher liefert HGB-Statute §§ 1–17, BGH-Rechtsprechung zu § 1 Abs. 2 HGB (kaufmännische Einrichtung) und § 15 HGB (Verkehrsschutz) sowie Standardkommentare. Drafter prüft im Gutachtenstil Kaufmannseigenschaft, Eintragungspflicht und Folgenseite. Reviewer prüft, ob alle Kaufmanns-Tatbestände (Ist/Kann/Form) durchgeprüft, Publizitätszeitpunkte sauber unterschieden und § 377 HGB-Folgewirkung adressiert sind.