hgb-handelsgeschaeft-besonderheiten
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Zweck
Der Skill klärt für ein konkretes Geschäft, ob HGB oder BGB anwendbar ist und welche kaufmannsspezifischen Sonderregeln des Vierten Buches HGB die BGB-Lage verändern. Schwerpunkt ist die Untersuchungs- und Rügepflicht beim Handelskauf §§ 377/378 HGB, deren Versäumung den Verlust der Gewährleistungsrechte bedeutet – einer der praktisch häufigsten und folgenschwersten Mandantenirrtümer im B2B-Geschäft.
Eingaben
- Parteien (Status: Kaufmann ja/nein nach §§ 1 ff. HGB)
- Geschäftsgegenstand (Kauf, Werk, Werklieferung, Dienst, Auftrag, Bürgschaft, Vertragsstrafe, …)
- Vertragsabschluss (formfrei, telefonisch, E-Mail, kaufmännisches Bestätigungsschreiben?)
- Bei Mangelproblem: Zeitpunkt der Lieferung, Zeitpunkt der Mängelentdeckung, Art des Mangels (offen/verdeckt), bisher erfolgte Rüge (Form, Zeitpunkt, Inhalt)
- konkrete Frage (Greift HGB? Ist Rügefrist gewahrt? Ist Schweigen Annahme? Gilt die Klausel ohne Form?)
Sub-Agent-Architektur
Researcher liefert §§ 343–384 HGB, BGH-Rechtsprechung zu § 377 HGB "Unverzüglichkeit", kaufmännischem Bestätigungsschreiben und Handelsbrauch sowie Standardkommentare. Drafter prüft im Gutachten- oder Urteilsstil norm für norm, was sich gegenüber dem BGB ändert, und konzipiert ggf. ein Rügeschreiben. Reviewer prüft Rügefrist, Beweislast und Vollständigkeit.