interne-meldung-bearbeitung
/hinweisgeberschutz:interne-meldung-bearbeitung
Zweck
Nach Einrichtung der Meldestelle entscheidet die Bearbeitungsqualität über die Wirksamkeit des Hinweisgeberschutzes. Fristverstöße, Vertraulichkeitsbrüche und unterlassene Folgemaßnahmen verlagern den Schutz auf die externe Meldestelle, schwächen die Beweisposition des Arbeitgebers im Repressalienstreit und können Bußgelder auslösen. Dieses Skill steuert die verfahrenskonforme Bearbeitung von der Eingangsbestätigung bis zur Rückmeldung.
Eingaben
- Meldung (Kanal, Datum, anonym / offen, Inhalt)
- Sachlicher Anwendungsbereich (§ 2 HinSchG) — fällt der Verstoß darunter?
- Beteiligte Personen (Hinweisgeber, betroffene Person, Dritte)
- Bestehende Untersuchungs- und Eskalationsprozesse
- Frühere Meldungen / Zusammenhang
Sub-Agent-Architektur
Drei gedankliche Rollen bearbeiten den Vorgang. Ein Eingangs-Agent erfasst die Meldung, hält Fristen nach (Eingangsbestätigung 7 Tage, Rückmeldung 3 Monate) und sichert die Vertraulichkeit nach § 8 HinSchG. Ein Prüf-Agent beurteilt die Stichhaltigkeit und den sachlichen Anwendungsbereich und wählt die Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG. Ein Eskalations-Agent prüft Interessenkonflikte, leitet bei Strafverdacht an zuständige Stellen weiter und dokumentiert nach § 11 HinSchG. Der Eingangs-Agent hat Vorrang bei Fristen und Vertraulichkeit; der Eskalations-Agent kann den Prüf-Agent bei Befangenheit der Meldestelle übersteuern.