kaution-mietsicherheit
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Zweck
Die Kaution ist wirtschaftlich klein und rechtlich scharf reguliert: Jede Abweichung zulasten des Mieters ist nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam. Die beiden Streitpunkte der Praxis sind die Anlagepflicht — sie macht die Kaution insolvenzfest und gibt dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete — und die Abrechnung nach Rückgabe, für die das Gesetz gerade keine feste Frist nennt. Diese Skill führt beides sauber durch und verzahnt es mit der kurzen Verjährung des § 548 BGB.
Eingaben
- Kautionsvereinbarung: Höhe, Form (Barkaution, Bürgschaft, Verpfändung, Sparbuch), Fälligkeit
- Nettokaltmiete bei Vertragsschluss (Bezugsgröße für den Höchstbetrag)
- Zahlungsverlauf der Kaution (Raten, Termine)
- Anlagenachweis: Konto, Trennung vom Vermietervermögen, Zinsgutschriften
- Rückgabedatum der Mietsache und Rückgabeprotokoll
- Offene Forderungen des Vermieters: Mietrückstand, Betriebskostennachzahlung, Schadensersatz
- Ob der Vermieter gewechselt hat oder Zwangsverwaltung bzw. Insolvenz eingetreten ist
Sub-Agent-Architektur
Die Prüfung wird in Prosa von spezialisierten Schritten getragen; einen agents-Block trägt diese Skill bewusst nicht (mietrecht-Konvention). Ein Vereinbarungs-Prüfer kontrolliert Höhe, Form und Ratenrecht und verwirft nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksame Klauseln. Ein Anlage-Prüfer untersucht die getrennte Anlage und die daraus folgenden Rechte des Mieters. Ein Abrechnungs-Prüfer bestimmt Zeitpunkt und Umfang der Rückzahlung sowie den Umfang zulässiger Zurückbehaltung. Ein Verwertungs-Prüfer klärt, gegen welche Forderungen aufgerechnet werden darf. Ein Verjährungs-Prüfer spiegelt alle Vermieterforderungen gegen die Sechsmonatsfrist des § 548 BGB.