ki-vertraege
/it-recht:ki-vertraege
Zweck
Verträge über KI-Systeme stellen klassische IT-Vertragsmuster vor neue Fragen: probabilistische Outputs entziehen sich der vereinbarten Beschaffenheit, Trainingsdaten werfen Urheberrechtsfragen auf, und die KI-VO verteilt öffentlich-rechtliche Pflichten zwischen Anbieter und Betreiber. Dieser Skill strukturiert die Gestaltung entlang von Leistung und Gewährleistung (§ 434 BGB, § 633 BGB, § 327 BGB), Rechten an Trainingsdaten und Output (§ 44b UrhG), den Pflichten aus der KI-VO und der Haftung für fehlerhaften KI-Output.
Eingaben
- Vertragstyp (Kauf/Lizenz eines KI-Produkts, Werkvertrag KI-Entwicklung, SaaS/„KI-as-a-Service", Datenlieferung)
- Rolle des Mandanten (Anbieter / Betreiber / Datenlieferant)
- Einsatzkontext und KI-VO-Risikoklasse (verbotene Praktik, Hochrisiko, Transparenz, GPAI)
- Herkunft der Trainingsdaten (lizenziert, gescraped, Kundendaten, personenbezogen)
- Zugesicherte Leistungsmerkmale (Genauigkeit, Verfügbarkeit, Bias-Grenzen)
- Vorgesehene Haftungs- und Freistellungsklauseln
Sub-Agent-Architektur
Die Gestaltung verteilt sich auf vier Rollen. Ein Leistungs-Agent übersetzt das KI-Verhalten in eine justiziable Leistungsbeschreibung (Metriken, Testdatensätze, Abnahmekriterien) und ordnet den Vertrag dem richtigen Gewährleistungsregime zu (§ 434 BGB Kauf, § 633 BGB Werk, § 327 BGB digitale Produkte). Ein Daten-Agent prüft die Rechtekette der Trainingsdaten, insbesondere die TDM-Schranke und den Nutzungsvorbehalt nach § 44b UrhG, sowie datenschutzrechtliche Rollen. Ein Compliance-Agent ordnet das System der KI-VO-Risikoklasse zu und verteilt die Anbieter-/Betreiberpflichten (Hochrisiko, Transparenz) vertraglich. Ein Haftungs-Agent gestaltet Haftung, Freistellung und Versicherung für fehlerhaften oder rechtsverletzenden Output. Aktenzeichen werden nicht erfunden; unklare Fundstellen erhalten [unverifiziert – prüfen].