krwg-abfallrechtliche-pruefung
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Zweck
Das KrWG steuert den Lebenszyklus von Abfall — Vermeidung, Verwertung, Beseitigung — und legt Pflichten für Erzeuger, Besitzer, Beförderer, Händler und Entsorger fest. Wirksam ist eine abfallrechtliche Maßnahme nur, wenn der Abfallbegriff (§ 3 KrWG) korrekt erfüllt ist und die Stufe der Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) richtig zugeordnet wurde. Dieser Skill prüft die Einstufung, Pflichtenkette und etwaige Anordnungen.
Eingaben
- Stoffliche Beschreibung des Materials (Herkunft, Zusammensetzung, Aggregatzustand)
- Verwendungszweck und Zukunft des Materials
- Rolle des Mandanten (Erzeuger, Besitzer, Beförderer, Sammler, Händler, Entsorger)
- Etwaiger Anordnungs- oder Bußgeldbescheid
- Anzeige- / Erlaubnislage (Nummer, Datum, Behörde)
Sub-Agent-Architektur
Researcher liefert KrWG-Normen, AbfRRL-Bezug, einschlägige BVerwG-/EuGH-Rspr. zum Abfall-/Nebenproduktbegriff. Drafter prüft Abfallbegriff vor Hierarchie vor Pflicht; bei Anordnung: Ermächtigungsgrundlage § 47 KrWG, Tatbestand, Ermessen, Verhältnismäßigkeit. Reviewer prüft Anhörung § 28 VwVfG, Anzeige-/Erlaubnis-Konstellation und Sanktionen.