markenrechtsverletzung-abmahnung
Installation
SKILL.md
/gewerblicher-rechtsschutz:markenrechtsverletzung-abmahnung
Zweck
Die Abmahnung ist im Markenrecht das übliche Eintrittstor zum Unterlassungsanspruch. Formal mangelhafte Abmahnungen lösen keine Kostenerstattung aus und können einen Gegenanspruch wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung auslösen.
Eingaben
- Geschützte Marke (Wort-/Bildmarke, Eintragungsnummer, DPMA / EUIPO)
- Verletzungshandlung (Wortlaut, Bilder, Domain, Verwendungsart)
- Bekanntheit der Marke (Standard vs. bekannt § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG)
- Verkehrskreise und Warenähnlichkeit
- Vorgeschichte (frühere Abmahnungen / Berechtigungsanfragen)