mieterhoehung-558-bgb

Installation
SKILL.md

/mietrecht:mieterhoehung-558-bgb

Zweck

Mieterhöhungen nach § 558 BGB sind formstreng. Ein Vermieter, der die Begründungsanforderungen von § 558a BGB verfehlt, hat sechs Monate vergeudet — Zustimmungspflicht der Miete entsteht erst mit korrektem Verlangen.

Eingaben

  • Aktuelle Nettokaltmiete und letzte Mieterhöhung (Datum)
  • Wohnungsfläche, Wohnlage, Baujahr, Ausstattungsmerkmale (für Vergleichsmiete)
  • Begründungsmittel: Mietspiegel der Gemeinde / Sachverständigengutachten / 3 Vergleichswohnungen / Mietdatenbank
  • Mietpreisbremse anwendbar? (§ 556d BGB; landesrechtliche VO)

Ablauf

1. Wartezeit (§ 558 Abs. 1 BGB)

Mieterhöhung erst zulässig, wenn die aktuelle Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Verlangen frühestens 12 Monate nach letzter Erhöhung; Wirksamkeit nach 3-monatiger Überlegungsfrist (§ 558b Abs. 1 BGB).

Installs
1
GitHub Stars
4
First Seen
11 days ago
mieterhoehung-558-bgb — borghei/ai-skills-german-law