nis2-anwendungsbereich
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Zweck
Das NIS2-Umsetzungsgesetz (in Kraft seit 06.12.2025) hat das BSIG neu gefasst und den Adressatenkreis von rund 2.100 auf etwa 29.000 Einrichtungen erweitert. Wer betroffen ist, ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Sektor (Anhang I/II zum BSIG), Größenschwellen und Einrichtungskategorie. Anders als früher gibt es keine behördliche Einzelfeststellung mehr — die Einrichtung muss sich selbst einstufen und registrieren. Dieser Skill führt die Betroffenheitsprüfung und die Registrierung durch.
Eingaben
- Tätigkeit / Sektor der Einrichtung (Energie, Gesundheit, Verkehr, digitale Dienste, Maschinenbau usw.)
- Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz, Jahresbilanzsumme
- KRITIS-Status (Betreiber kritischer Anlagen?)
- Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter / DNS / TLD / Cloud / Rechenzentrum?
- Konzernstruktur (verbundene Unternehmen für Schwellenberechnung)
Sub-Agent-Architektur
Drei gedankliche Rollen. Ein Sektor-Agent ordnet die Tätigkeit den Einrichtungstypen aus Anhang I und Anhang II zum BSIG zu. Ein Schwellen-Agent prüft die Größenschwellen (Beschäftigte, Umsatz, Bilanzsumme) und die Sonderfälle, in denen die Schwelle entfällt. Ein Registrierungs-Agent bestimmt die Einrichtungskategorie nach § 28 BSIG und den richtigen Registrierungspfad (§ 33 oder § 34 BSIG) samt Frist. Die finale Einstufung verantwortet die Einrichtung selbst.