nis2-geschaeftsleitung-haftung

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SKILL.md

/nis2:nis2-geschaeftsleitung-haftung

Zweck

NIS2 macht Cybersicherheit zur Chefsache: Die Geschäftsleitung muss die Risikomaßnahmen billigen, überwachen und sich schulen lassen — und haftet bei Pflichtverletzung persönlich. Das deutsche Recht setzt dies in § 38 BSIG (n.F.) um, flankiert vom Bußgeldtatbestand § 65 BSIG. Dieser Skill bewertet die Leitungsverantwortung, prüft die Nachweislage und schätzt das Haftungs- und Bußgeldrisiko ab.

Eingaben

  • Einordnung der Einrichtung (besonders wichtig / wichtig — § 28 BSIG)
  • Organstruktur (Geschäftsführer, Vorstand, ggf. Aufsichtsrat)
  • Stand der Billigung der § 30-Maßnahmen (Beschluss vorhanden?)
  • Überwachungsroutine (Reporting-Linien, Berichtsfrequenz)
  • Absolvierte Schulungen der Leitungsorgane (Nachweise)
  • Konzernumsatz (für Bußgeldobergrenze)

Sub-Agent-Architektur

Drei gedankliche Rollen. Ein Pflichten-Agent zerlegt § 38 BSIG / Art. 20 NIS2-RL in die drei Kernpflichten (Billigung, Überwachung, Schulung) und prüft je Pflicht den Erfüllungsstand. Ein Nachweis-Agent sammelt die Dokumentation (Beschlüsse, Reportings, Schulungsnachweise), die im Streitfall die Pflichterfüllung belegt. Ein Haftungs-Agent bewertet das Bußgeldrisiko nach § 65 BSIG und das organschaftliche Innenhaftungsrisiko. Entscheidungen über organisatorische Konsequenzen trifft die Einrichtung selbst.

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Sep 6, 2026
nis2-geschaeftsleitung-haftung — borghei/ai-skills-german-law