risikoanalyse-lksg

Installation
SKILL.md

/lieferkettengesetz:risikoanalyse-lksg

Zweck

Die Risikoanalyse ist der Anker des LkSG. Eine unzureichende Risikoanalyse macht die nachfolgenden Pflichten (Prävention, Abhilfe, Beschwerdeverfahren, Bericht) angreifbar — und führt regelmäßig zu BAFA-Anfragen mit Bußgeldrisiko nach § 24 LkSG: bis zu 800.000 EUR (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) für Pflichtverletzungen wie Abhilfemaßnahme nicht ergriffen, 500.000 EUR für Risikoanalyse-Verletzung (Nr. 2), 100.000 EUR in den übrigen Fällen. Bei juristischen Personen mit durchschnittlichem Jahresumsatz > 400 Mio. EUR kann eine Geldbuße nach § 24 Abs. 3 LkSG bis zu 2 % des weltweiten durchschnittlichen Jahresumsatzes verhängt werden — beschränkt auf Verstöße gegen Abhilfepflichten (Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7 lit. a).

Eingaben

  • Geschäftsbereich (Branchen, Geographie, Produkte/Dienstleistungen)
  • Direkte Zulieferer (Liste, Länder, Risikoprofile)
  • Bekannte Vorfälle / Beschwerden / NGO-Berichte
  • Ergebnis der vorherigen Risikoanalyse
  • CSDDD-Anwendungszeitraum (für Vorbereitung)

Ablauf

1. Geltungsbereich (§ 1 LkSG)

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Jun 28, 2026
risikoanalyse-lksg — borghei/ai-skills-german-law