softwareerstellung-werkvertrag
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Zweck
Die Erstellung von Individualsoftware ist regelmäßig Werkvertrag: Geschuldet ist ein Erfolg — die funktionsfähige, vereinbarte Software —, nicht bloßes Tätigwerden. Dieser Skill bestimmt das Pflichtenprogramm, prüft Abnahme und Mängelrechte und ordnet agile Vorgehensmodelle (Scrum) rechtlich ein. Ziel ist es, Vergütungs-, Abnahme- und Gewährleistungsrisiken früh sichtbar zu machen.
Eingaben
- Vertragsrolle (Auftraggeber / Auftragnehmer)
- Vorgehensmodell (klassisch nach Pflichtenheft / agil nach Scrum)
- Lasten- und Pflichtenheft oder Product Backlog
- Abnahme- und Vergütungsregelung (Festpreis / Time & Material / Sprints)
- Streitstand (Verzug, Mängel, Abnahmeverweigerung, Kündigung)
Sub-Agent-Architektur
Die Bearbeitung folgt drei nacheinander tätigen Rollen. Ein Leistungssoll-Agent rekonstruiert aus Lastenheft, Pflichtenheft und Backlog die geschuldete Beschaffenheit nach § 633 BGB — der wichtigste Schritt, weil ohne klares Soll kein Mangel feststellbar ist. Ein Abnahme-Agent prüft, ob, wann und in welcher Form abgenommen wurde, da die Abnahme nach § 640 BGB Verjährung, Beweislast und Vergütungsfälligkeit auslöst. Ein Gewährleistungs-Agent ordnet schließlich die Mängelrechte des § 634 BGB zu und bewertet die Erfolgsaussichten. Bei agilen Projekten ergänzt ein Querschnittsblick, wie sich iterative Anforderungsänderungen auf das Leistungssoll auswirken. Übergeben werden nur strukturierte Befunde; Grundlage bleibt die Vertragsdokumentation.