starug-restrukturierungsplan
Installation
SKILL.md
/insolvenzrecht:starug-restrukturierungsplan
Zweck
Das StaRUG (in Kraft seit 01.01.2021) ist Deutschlands Umsetzung der EU-Restrukturierungs-Richtlinie 2019/1023. Es eröffnet bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen: Mehrheitsabstimmung über Forderungen, ohne ein Insolvenzverfahren auszulösen. Dieser Skill strukturiert den Weg von der Anzeige bis zur gerichtlichen Bestätigung.
Eingaben
- Aktuelle Liquiditäts- und Bilanzlage (Vorprüfung: drohende ZU, nicht bereits ZU oder Überschuldung — sonst § 15a InsO greift)
- Gläubigerlandschaft (Anzahl, Beträge, Sicherheiten, Rangstellung)
- Geplante Eingriffe (Forderungsverzicht, Stundung, Debt-Equity-Swap, Vertragsbeendigung § 51 StaRUG)
- Stakeholder-Position (Banken, Lieferanten, AN, Gesellschafter)