werkvertrag-maengel
Installation
SKILL.md
/vertragsrecht:werkvertrag-maengel
Zweck
Im Werkvertragsrecht entscheidet ein einziger Zeitpunkt fast alles: die Abnahme. Sie bewirkt Fälligkeit der Vergütung, Gefahrübergang, Beweislastumkehr zulasten des Bestellers und Verjährungsbeginn. Dieser Skill bestimmt zuerst den Abnahmestatus — einschließlich der oft übersehenen fiktiven Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB — und arbeitet dann den Rechtekatalog des § 634 BGB sowie die Beendigungsrechte ab.
Eingaben
- Vertragstyp: allgemeiner Werkvertrag, Bauvertrag (§§ 650a ff. BGB), Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff. BGB), Architekten-/Ingenieurvertrag (§§ 650p ff. BGB), Bauträgervertrag (§§ 650u, 650v BGB); VOB/B einbezogen?
- Leistungsbeschreibung, Vergütung (Pauschale / Einheitspreise / Stundenlohn), Fertigstellungstermin
- Abnahmestatus: förmliche Abnahme, konkludente Abnahme, Abnahmeverweigerung, Fertigstellungsanzeige mit Datum
- Mangelbeschreibung; Wesentlichkeit; Vorbehalt bei Abnahme erklärt?
- Bereits gesetzte Fristen, Zahlungen, Abschlagszahlungen (§ 632a BGB), Sicherheiten
- Bei Beendigungsabsicht: Kündigungsgrund, bereits erbrachte Leistungen, ersparte Aufwendungen