wesentlichkeitsanalyse-doppelt
/csrd:wesentlichkeitsanalyse-doppelt
Zweck
Die doppelte Wesentlichkeit ist der Anker jedes CSRD-Berichts. Themen, die als wesentlich identifiziert werden, lösen die ausführliche Berichtspflicht nach den themenbezogenen ESRS aus (E1–E5, S1–S4, G1). Eine fehlerhafte Wesentlichkeitsanalyse macht den gesamten Bericht angreifbar — und führt zu Prüfungseinschränkungen.
⚠️ Aktualität (Stand 2026-05-21): Die EU-Kommission hat am 26.02.2025 das „Omnibus I"-Vereinfachungspaket vorgeschlagen, darunter eine „Stop-the-Clock"-Initiative, die die Erstanwendung für Wave-2- und Wave-3-Unternehmen um zwei Jahre auf 2028 verschiebt. Im November 2024 hatte die Kommission zusätzlich angekündigt, CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie in eine einzige Verordnung zu überführen. Im November 2025 hat das EU-Parlament mit konservativer Mehrheit Änderungen beschlossen. Der finale Stand der Schwellenwerte und Anwendungsdaten ist daher vor jeder Mandatsentscheidung tagesaktuell zu prüfen (EUR-Lex + EFRAG).
Eingaben
- Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette (Upstream + Downstream)
- Branche und geographische Tätigkeit
- Bestehende Stakeholder-Befragungen
- Risikomanagement-Output (für Financial Materiality)
- Ergebnis der vorherigen Wesentlichkeitsanalyse (Kontinuitätsprinzip)
- LkSG-Risikoanalyse (Schnittstelle)