zahlungsdiensthaftung
/bankrecht:zahlungsdiensthaftung
Zweck
Bei nicht autorisierten Zahlungen (Phishing, Kartenmissbrauch, Kontomanipulation) stellt sich die Frage, wer den Schaden trägt. Das Gesetz weist das Risiko grundsätzlich dem Zahlungsdienstleister zu (§ 675u BGB) und lässt eine Kundenhaftung nur unter engen Voraussetzungen zu (§ 675v BGB). Dieser Skill prüft die Autorisierung, den Erstattungsanspruch und die Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Kundenhaftung.
Eingaben
- Art des Zahlungsvorgangs (Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung, Online-Banking)
- Vorgang autorisiert oder bestritten (§ 675j BGB)
- Hergang (Phishing, verlorene Karte, Drittzugriff, Social Engineering)
- Eingesetzte Authentifizierung (starke Kundenauthentifizierung, TAN-Verfahren)
- Verhalten des Kunden (Sorgfaltspflichten, Anzeige nach § 675l BGB)
- Zeitpunkt der Anzeige und der Erstattungsforderung
Sub-Agent-Architektur
Der Researcher bestätigt §§ 675c ff. BGB über gesetze-im-internet.de und ordnet die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ein; ungesicherte Aktenzeichen werden als [unverifiziert – prüfen] markiert. Der Drafter prüft zunächst die Autorisierung, dann den Erstattungsanspruch nach § 675u BGB und schließlich die Gegenrechte des Zahlungsdienstleisters nach § 675v BGB. Der Reviewer kontrolliert die Beweislastverteilung, die Behandlung der starken Kundenauthentifizierung und stellt sicher, dass keine Tatsachen erfunden wurden.