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Abgabe der Willenserklärung — Tatbestand und Zeitpunkt

Mandantenfall

  • Mandant verschickt eine Kündigung per E-Mail, zieht sie kurz danach zurück — war die Erklärung schon abgegeben?
  • Arbeitgeber beauftragt einen Boten mit der Übermittlung eines Vertragsangebots; Bote verliert den Brief — Abgabe oder nicht?
  • Klausurkonstellation: Online-Bestellung wird durch Autofill-Fehler abgesendet, bevor Nutzer bestätigt.

Erste Schritte

  1. Feststellen, ob eine empfangsbedürftige oder nicht empfangsbedürftige Willenserklärung vorliegt.
  2. Willentliche Entäußerung: Hat der Erklärende die Erklärung bewusst in Richtung Empfänger auf den Weg gebracht?
  3. Botenstellung bestimmen: Erklärungsbote (Risiko des Erklärenden), Empfangsbote (Risiko des Empfängers).
  4. Bei elektronischer Übermittlung: Verlassen des Machtbereichs des Absenders prüfen (E-Mail-Server).
  5. Widerruf vor Abgabe (§ 130 Abs. 1 S. 2 BGB analog) von Widerruf nach Zugang abgrenzen.
  6. Ergebnis im Gutachtenstil: Norm — Tatbestandsmerkmal — Subsumtion — Rechtsfolge.

Rechtsrahmen

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Jun 8, 2026