abiturzulassung-und-fehlkurse
Installation
SKILL.md
Abiturzulassung und Fehlkurse
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; Schulgesetze der Länder, GG Art. 6, 7, BVerfGE 47, 46 (Eltern-/Schülerrechte), VwGO, KJHG/SGB VIII — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Abiturzulassung und Fehlkurse
- Normen-/Quellenanker: Schulgesetz des Bundeslands, Schulordnung, VwVfG/VwGO, Grundrechte, Inklusions-/SGB-IX-Schnittstellen, Datenschutz und kommunale Satzung.
- Entscheidende Weiche: Bestimme Bundesland, Schulform, Verwaltungsakt/Realakt, Frist, pädagogischen Beurteilungsspielraum, Kindeswohl und gerichtlichen Eilbedarf.
Wofür dieser Arbeitsgang da ist
Abiturzulassung und Fehlkurse wird als eigenständiger schulrechtlicher Arbeitsgang geführt: zuerst Landesrecht und Schulform bestimmen, dann Verwaltungsakt, pädagogische Wertung, Grundrechtsbezug, Frist und Belege trennen, damit Eltern, Schule oder Behörde aus unvollständigen Unterlagen eine belastbare Prüfspur erhalten.