abmahnung-designrecht
Installation
SKILL.md
Abmahnung Designrecht
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DesignG § 6 Neuheitsschonfrist 12 Monate, GGV Art. 7 (2) ebenfalls 12 Monate, DesignG § 27 Schutzdauer 25 Jahre in 5-Jahres-Verlängerungen, § 41 GGV Priorität 6 Monate.
- Tragende Normen verifizieren: DesignG §§ 1, 2, 4, 6, 27, 38, 42, 52a, GGV (VO 6/2002) Art. 3, 4, 6, 19, 21, 41, 81, GeschmMG (alt), HABM/EUIPO-Verfahren — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anmelder, Designer, DPMA, EUIPO, Bundespatentgericht, LG (Design-Verletzungsklage), OLG-Designsenate, Wettbewerber.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Design-Anmeldung DPMA/EUIPO, Registerauszug, Sammelanmeldung, Verzichtserklärung, Nichtigkeitsantrag, Verletzungsklage, Lizenzvertrag — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Wann dieser Skill hilft
Eine Abmahnung wird vorbereitet oder liegt vor.