abwaegungsgebot-1-abs-7-baugb
Installation
SKILL.md
Abwägungsgebot § 1 Abs. 7 BauGB
Schritt 1 — Wortlaut und Bedeutung
§ 1 Abs. 7 BauGB
- Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen
§ 2 Abs. 3 BauGB
- Bei der Aufstellung sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten
Zwei Säulen
- Ermittlungspflicht § 2 Abs. 3 BauGB
- Abwägungspflicht § 1 Abs. 7 BauGB