abwaegungslast-non-liquet
Installation
SKILL.md
Abwägungslast und Non-liquet: Entscheiden bei unsicherer Abwägungsgrundlage
Fachlicher Anker
- Normen: § 830 BGB, § 138 BGB, § 363 BGB.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Mandantenfall
- Im Arzthaftungsprozess steht fest, dass ein Fehler vorlag, aber unklar bleibt, ob er kausal für den Schaden war. Die Abwägungslage bezüglich der Kausalität ist non-liquet. Es stellt sich die Frage, ob § 830 BGB, Beweislasterleichterungen oder der Anscheinsbeweis greifen.
- Bei der Sittenwidrigkeitsprüfung nach § 138 BGB liegen Indizien vor, die für und gegen eine Übervorteilung sprechen. Das Gericht muss entscheiden, welche Seite die Last trägt, die Abwägungsunklarheit aufzulösen.
- Ein Arbeitgeber kündigt und behauptet verhaltensbedingten Grund; der Arbeitnehmer bestreitet jede Pflichtverletzung substantiiert. Beide Sachverhaltsversionen sind gleich plausibel. Wer trägt bei diesem Abwägungspatt die Darlegungs- und Beweislast?