abwaegungslast-non-liquet

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Abwägungslast und Non-liquet: Entscheiden bei unsicherer Abwägungsgrundlage

Fachlicher Anker

  • Normen: § 830 BGB, § 138 BGB, § 363 BGB.
  • Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Mandantenfall

  • Im Arzthaftungsprozess steht fest, dass ein Fehler vorlag, aber unklar bleibt, ob er kausal für den Schaden war. Die Abwägungslage bezüglich der Kausalität ist non-liquet. Es stellt sich die Frage, ob § 830 BGB, Beweislasterleichterungen oder der Anscheinsbeweis greifen.
  • Bei der Sittenwidrigkeitsprüfung nach § 138 BGB liegen Indizien vor, die für und gegen eine Übervorteilung sprechen. Das Gericht muss entscheiden, welche Seite die Last trägt, die Abwägungsunklarheit aufzulösen.
  • Ein Arbeitgeber kündigt und behauptet verhaltensbedingten Grund; der Arbeitnehmer bestreitet jede Pflichtverletzung substantiiert. Beide Sachverhaltsversionen sind gleich plausibel. Wer trägt bei diesem Abwägungspatt die Darlegungs- und Beweislast?

Erste Schritte

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Sep 3, 2026