abwaegungszustaendigkeit-institutionen

Installation
SKILL.md

Abwägungszuständigkeit: Welche Institution darf abwägen?

Fachlicher Anker

  • Normen: Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 97 GG, § 1.
  • Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Mandantenfall

  • Ein Gericht möchte die Miethöhe in einer Großstadt durch Abwägung der sozialpolitischen Folgen regulieren, obwohl der Gesetzgeber im Mietrecht bereits eine abschließende Interessenabwägung vorgenommen hat. Die Frage ist, ob die richterliche Abwägung die gesetzgeberische ersetzen darf.
  • Im Kartellrecht will ein Schiedsgericht eine Marktmachtabwägung vornehmen, die eigentlich dem Bundeskartellamt zugewiesen ist. Das Skill klärt, ob und in welchem Umfang das Schiedsgericht die Behördenabwägung substituieren kann.
  • Ein Verwaltungsgericht überprüft die behördliche Abwägung beim Erlass einer Baugenehmigung: Wie weit reicht die Kontrolldichte, und ab wann überschreitet das Gericht seine Prüfungskompetenz?

Erste Schritte

Installs
1
GitHub Stars
1.7K
First Seen
Sep 3, 2026