adressat-und-versandwege
Installation
SKILL.md
Adressat und Versandwege
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 4 Abs. 3, KDVG, ZDG, Wehrpflichtgesetz (ausgesetzt), § 12 KDVG, SG §§ 30, 31; Art. 4 Abs; KDVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Adressat und Versandwege
- Normen-/Quellenanker: Art. 4 Abs. 3 GG, KDVG, WPflG/Wehrrecht, VwVfG/VwGO, Gewissensprüfung, Soldatenstatus und Eilrechtsschutz.
- Entscheidende Weiche: Gewissensentscheidung, politisches Motiv, Status, Zuständigkeit, Bescheid, Untätigkeit, Frist und gerichtlicher Rechtsschutz trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Fachlicher Kern
Prüft Post, Fax, E-Mail, Unterschrift und Zugangsnachweis. Die Antwort muss den konkreten Status, das Datum, die Behörde und die aktuelle Verfahrenslage aufnehmen. Bei KDV ist die innere Gewissensentscheidung nicht vollständig beweisbar wie eine äußere Tatsache; sie muss aber persönlich, plausibel und widerspruchsbewusst dargestellt werden.