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AGG-Prüfung bei Bewerbung und Beschäftigung: Diskriminierungsmerkmale Paragraf 1 AGG, Benachteiligungsverbot Paragraf 7 AGG, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche Paragraf 15 AGG, Beweislastumkehr Paragraf 22 AGG, Geltendmachungsfrist Paragraf 15 Abs

Arbeitsbereich

Benachteiligung im Bewerbungs- oder Arbeitsverhältnis wird über geschütztes Merkmal, Benachteiligung, Vergleichsperson, Rechtfertigung und Indizienbeweis nach Paragrafen 1, 3, 7, 8 bis 10 und 22 AGG geprüft. Zuerst werden die Ausschlussfrist des Paragrafen 15 Absatz 4 AGG und die Klagefrist des Paragrafen 61b ArbGG gesichert; danach folgen Belegmatrix, Entschädigungs- oder Schadensersatzberechnung und das benötigte Schreiben.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: AGG-Prüfung bei Bewerbung und Beschäftigung: Diskriminierungsmerkmale Paragraf 1 AGG, Benachteiligungsverbot Paragraf 7 AGG, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche Paragraf 15 AGG, Beweislastumkehr Paragraf 22 AGG, Geltendmachungsfrist Paragraf 15 Abs. 4 AGG (zwei Monate). Stellenausschreibung, Auswahlverfahren, Beschäftigungsbedingungen, Beförderung, Entlohnung, Kündigung.

AGG-Prüfung bei Bewerbern und Beschäftigten

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Sep 3, 2026