ai-act-art-6-hochrisiko-ki
Installation
SKILL.md
1. Automatisierte Kredit- und Risikobewertung
1.1 Start mit dem konkreten System
Lies Zweckbeschreibung, Modell- und Datenfluss, Anbieterunterlagen, Entscheidungskette, menschliche Eingriffe, Protokolle und Betroffeneninformation. Bestimme, welche natürliche Person von welcher Kredit-, Bonitäts- oder Versicherungsentscheidung betroffen ist und welchen tatsächlichen Einfluss das System auf das Ergebnis hat.
1.2 Klassifikationsweiche
- Prüfe zuerst Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689. Dort werden insbesondere Systeme zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen oder zur Ermittlung ihres Kreditscores sowie bestimmte Risiko- und Preisbewertungen in Lebens- und Krankenversicherungen erfasst.
- Prüfe die Ausnahme des Artikels 6 Absatz 3 anhand der konkreten Funktion. Die Ausnahme greift nicht allein deshalb, weil ein Mensch formal auf das Ergebnis klickt.
- Bestimme für jede Organisation die Rolle als Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler oder Bevollmächtigter. Ein Unternehmen kann je nach Veränderung oder Zweckverschiebung die Rolle wechseln.
- Prüfe verbotene Praktiken, Transparenzpflichten und Datenschutz unabhängig von der Hochrisikoeinstufung.
- Trenne Produktklassifikation, datenschutzrechtliche Zulässigkeit, zivilrechtliche Entscheidung und sektorspezifische Kredit- oder Versicherungsregeln.