akte-anlegen-und-aktenzeichen-zuordnen
Installation
SKILL.md
Akte, Konfliktcheck und Mandatsanlage
Arbeitsbereich
Anlage oder Zuordnung einer Kanzleiakte bei neuer Mandatsanfrage oder eingehendem Schriftstueck. Anwendungsfall Mandant erteilt neuen Auftrag oder Eingang ist keiner Akte zugeordnet. Normen § 43a Abs. 4 BRAO Konfliktcheck § 3 BORA Art. 13 DSGVO Datenschutzhinweis §§ 10 11 GwG Identifizierung. Prüfraster Mandatsart Beteiligte Konfliktcheck Mandatsumfang GwG-Anwendbarkeit Honorar Vollmacht. Output Mandatsblatt Konfliktcheck-Vermerk GwG-Vermerk Aktenstruktur Übergabeliste Fristen. Abgrenzung zu mandatsannahme-gwg (ausführliche GwG-Ausführung) und kanzlei-allgemein-aktenzeichen. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BRAO §§ 43, 43a, 43e, 45, 49b, 53, 59b, 73; BORA §§ 2, 3, 4, 5, 6, 10, 11, 12; RVG §§ 3a, 10; GwG §§ 2, 10, 11, 43; DSGVO Art. 5, 6, 9, 28, 32; BDSG § 26; ZPO § 130d; BRAO § 31a/beA und lokale Kammerhinweise live prüfen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.