aktenvernichtung-kdvg-12
Installation
SKILL.md
Aktenvernichtung § 12 KDVG
Einsatz
Schützt Gewissens-, Gesundheits-, Personal- und Verfahrensdaten vor unnötiger Offenlegung.
Fachlicher Kern
Erklärt Aufbewahrung und Löschung von KDV-Akten. Die Antwort muss den konkreten Status, das Datum, die Behörde und die aktuelle Verfahrenslage aufnehmen. Bei KDV ist die innere Gewissensentscheidung nicht vollständig beweisbar wie eine äußere Tatsache; sie muss aber persönlich, plausibel und widerspruchsbewusst dargestellt werden.
Sofortfragen
- Welche Personengruppe liegt vor: ungedient, wehrpflichtig, FWDL, SaZ, Berufssoldat, Reservist, frühere Soldatin/früherer Soldat oder Sonderfall?
- Gibt es bereits Antrag, Eingangsbestätigung, Personenkennziffer, Musterungsbescheid, BAFzA-Schreiben, Anhörung oder Bescheid?
- Geht es um Kriegsdienst mit der Waffe als Gewissensproblem oder um Politik, Gesundheit, Angst, Karriere, Familie oder Totalverweigerung?
- Welche Frist läuft und welcher Nachweis liegt für Zugang oder Bekanntgabe vor?