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Anfechtungsfolgen — §§ 142 und 122 BGB

Mandantenfall

  • Käufer ficht Kaufvertrag wegen Eigenschaftsirrtum an — welche Ansprüche entstehen zwischen den Parteien nach Anfechtung?
  • Verkäufer hat bereits geleistet, Käufer ficht an — Herausgabe der Kaufsache und Rückforderung des Kaufpreises.
  • Klausurkonstellation: Anfechtungsgegner macht Vertrauensschaden geltend — wie wird dieser berechnet?

Erste Schritte

  1. Anfechtung wirksam: alle Voraussetzungen (Grund, Erklärung, Frist, kein Ausschluss) noch einmal bestätigen.
  2. § 142 Abs. 1 BGB: ex-tunc-Nichtigkeit — Vertrag gilt als von Anfang an nicht geschlossen.
  3. Rückabwicklung: §§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion) für erbrachte Leistungen.
  4. § 122 BGB: Vertrauensschadenspflicht des Anfechtenden gegenüber gutgläubigem Anfechtungsgegner.
  5. Vertrauensschaden abgrenzen vom Erfüllungsinteresse (negatives Interesse, nicht positives Interesse).
  6. Kenntnis oder Kennenmüssen des Anfechtungsgrundes schließt § 122-Anspruch aus.

Rechtsrahmen

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Sep 3, 2026