anfechtungsfolgen-paragraphen-142-122
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SKILL.md
Anfechtungsfolgen — §§ 142 und 122 BGB
Mandantenfall
- Käufer ficht Kaufvertrag wegen Eigenschaftsirrtum an — welche Ansprüche entstehen zwischen den Parteien nach Anfechtung?
- Verkäufer hat bereits geleistet, Käufer ficht an — Herausgabe der Kaufsache und Rückforderung des Kaufpreises.
- Klausurkonstellation: Anfechtungsgegner macht Vertrauensschaden geltend — wie wird dieser berechnet?
Erste Schritte
- Anfechtung wirksam: alle Voraussetzungen (Grund, Erklärung, Frist, kein Ausschluss) noch einmal bestätigen.
- § 142 Abs. 1 BGB: ex-tunc-Nichtigkeit — Vertrag gilt als von Anfang an nicht geschlossen.
- Rückabwicklung: §§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion) für erbrachte Leistungen.
- § 122 BGB: Vertrauensschadenspflicht des Anfechtenden gegenüber gutgläubigem Anfechtungsgegner.
- Vertrauensschaden abgrenzen vom Erfüllungsinteresse (negatives Interesse, nicht positives Interesse).
- Kenntnis oder Kennenmüssen des Anfechtungsgrundes schließt § 122-Anspruch aus.