anfg-anfechtungsklage-prozessuales
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SKILL.md
Anfechtungsklage AnfG — Prozessuales
Triage — kläre vor Klageerhebung
- Liegt ein vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner vor (§ 2 AnfG)?
- Ist die Verjährungsfrist nach §§ 195 199 BGB (3 Jahre) noch nicht abgelaufen?
- Ist nach Paragraf 13 ZPO der Streitwert für das Amtsgericht (bis einschließlich 10.000 Euro) oder für das Landgericht (darüber) erreicht, oder greift eine Sonderzuweisung?
- Wird Duldung (Regelfall) oder Wertersatz (bei Untergang des Gegenstands) beantragt?
Zentrale Normen
- § 2 AnfG — Anfechtungsberechtigung (Titel, fällige Forderung, Fruchtlosigkeit)
- § 11 AnfG — Rechtsfolge: Duldung der Zwangsvollstreckung
- § 13 AnfG — Klage oder Widerspruch in der Zwangsvollstreckung
- §§ 195 199 BGB — Regelmässige Verjährungsfrist 3 Jahre ab Kenntnis
- Paragrafen 23 Nummer 1, 71 Absatz 1 GVG: sachliche Zuständigkeit grundsätzlich Amtsgericht bis einschließlich 10.000 Euro, Landgericht darüber.
- §§ 888 890 ZPO — Vollstreckung aus Duldungsurteil