anfg-vorsatzanfechtung-3-i
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SKILL.md
Vorsatzanfechtung — Paragraf 3 Absatz 1 AnfG
Triage — kläre vor Prüfung von Paragraf 3 AnfG
- Hatte der Schuldner Benachteiligungsvorsatz (zumindest dolus eventualis)?
- Kannte der Anfechtungsgegner den Benachteiligungsvorsatz zum Zeitpunkt der Handlung?
- Wusste der Anfechtungsgegner von der zumindest drohenden Zahlungsunfähigkeit und von der Gläubigerbenachteiligung, sodass die Vermutung des Paragraf 3 Absatz 1 Satz 2 AnfG eingreifen kann?
- Gewährte die Handlung eine Sicherung oder Befriedigung, sodass die Vierjahresgrenze des Paragraf 3 Absatz 2 AnfG zu prüfen ist?
- Liegt ein entgeltlicher Vertrag mit einer nahestehenden Person und unmittelbarer Benachteiligung nach Paragraf 3 Absatz 4 AnfG vor?
Zentrale Normen
- Paragraf 3 Absatz 1 AnfG — Vorsatzanfechtung und Kenntnisvermutung.
- Paragraf 3 Absätze 2 und 3 AnfG — Vierjahreszeitraum und verschärfter Vermutungstatbestand für kongruente Sicherung oder Befriedigung.
- Paragraf 3 Absatz 4 AnfG in Verbindung mit Paragraf 138 InsO — eigener Tatbestand für entgeltliche Verträge mit nahestehenden Personen; keine allgemeine Kenntnisvermutung.
- Paragraf 2 AnfG — Anfechtungsberechtigung als Grundvoraussetzung.
- Paragrafen 195 und 199 BGB — Verjährung des Anfechtungsanspruchs.