anwaltszwang-pruefen-78-zpo
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SKILL.md
Brauche ich vor dem Amtsgericht einen Anwalt?
Worum geht es?
Vor dem Amtsgericht koennen Sie sich grundsaetzlich selbst vertreten. Das nennt sich "Postulationsfaehigkeit" — Sie duerfen vor Gericht Antraege stellen und Schriftsaetze einreichen. Vor dem Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG) und dem Bundesgerichtshof (BGH) ist das anders: Dort herrscht Anwaltszwang. Diese Skill klaert, ob für Ihren Fall wirklich kein Anwalt zwingend ist und nennt die wenigen Ausnahmen.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie wollen vor Klage-Einreichung verstehen, ob Sie wirklich ohne Anwalt klagen koennen.
- Sie wurden vor das AG zitiert und wollen wissen, ob Sie selbst auftreten duerfen.
- Sie haben Bedenken wegen Familien- oder Betreuungssachen.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Anwaltszwang (Postulationsfaehigkeit): Die Pflicht, sich nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
- Familiensache: Streitigkeiten ueber Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich. Werden vom AG (Familiengericht) behandelt.
- Verfahrensbevollmaechtigter: Anwalt, der Sie im Prozess vertritt.