aussergerichtliche-mahnung-286-bgb
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SKILL.md
Mahnen Sie zuerst — bevor Sie klagen
Worum geht es?
Vor Klage sollten Sie den Schuldner schriftlich auffordern zu zahlen. Das nennt sich Mahnung. Ohne Mahnung gibt es i. d. R. keinen Verzug — und ohne Verzug bekommen Sie keine Verzugszinsen, keinen Verzugsschaden, oft auch keine Anwaltskosten erstattet. Eine Mahnung ist ausserdem freundlich (gibt Chance zu zahlen) und kann teure Klage erspart sein.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie wollen eine Forderung einziehen.
- Sie wollen Verzugszinsen geltend machen.
- Sie ueberlegen, wann genau Sie klagen muessen.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Mahnung: Eindeutige Aufforderung zur Leistung mit Fristsetzung.
- Verzug: Verzoegerte Leistung trotz Faelligkeit und Mahnung (oder Entbehrlichkeit, § 286 II BGB).
- Verzugszinsen: Zinsen, die der Schuldner ab Verzug schuldet.
- Mahngebuehr: Kostenpauschale für Mahnungen (umstrittene Hoehe; vertraglich evtl. wirksam).