dsv-meldung-art-33-pflichtangaben
Installation
SKILL.md
Erstellt eine vollständige Meldung nach Art
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Erstellt eine vollständige Meldung nach Art. 33 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb der 72-Stunden-Frist. Behandelt: Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 lit. a-d DSGVO — Art der Verletzung; Kategorien und ungefähre Zahl der Betroffenen und Datensätze; Name und Kontakt des Datenschutzbeauftragten; wahrscheinliche Folgen; ergriffene oder vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen; Begründung Verspätung Art. 33 Abs. 1 Satz 2; Form schriftlich oder per Online-Formular; schrittweise Übermittlung Art. 33 Abs. 4. Output: Fließtext-Meldung in der Reihenfolge der Berliner Formularstruktur I bis VI. Abgrenzung: keine behörden-spezifischen Eingabewege; keine Benachrichtigung Art. 34.