dsv-tonfall-krisenkommunikation
Installation
SKILL.md
Bestimmt den richtigen Tonfall und die Sprachregelung in der Krisenkommunikation nach einem Datenschutzvorfall
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Bestimmt den richtigen Tonfall und die Sprachregelung in der Krisenkommunikation nach einem Datenschutzvorfall. Behandelt: Vermeidung von Verharmlosung; Vermeidung von Panikmache; matter-of-factly; Reasoning vor Conclusion; Vermeidung selbstbelastender Aussagen; keine voreiligen Schuldzuweisungen; Empathie ohne Anerkenntnis; rechtliche Grenzen (§ 824 BGB; § 4 UWG; Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO). Output: Sprachregel-Leitfaden mit Beispielsätzen Do/Don't. Abgrenzung: keine Pressemitteilung; keine individuelle Benachrichtigung.