fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-marken-widerspruch
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SKILL.md
Marken-Widerspruchsverfahren
Triage zu Beginn
- Mandantenrolle: Widersprechender (Inhaber aelterer Marke) oder Angegriffener (Inhaber juengerer Marke)?
- Behoerde: DPMA (nationale Marke) oder EUIPO (Unionsmarke)?
- Frist gewahrt? 3 Monate ab Veroeffentlichung (§ 42 Abs. 1 MarkenG / Art. 46 UMV) — bei Verjaehrung sofort auf Loeschungsklage umstellen.
- Aeltere Marke benutzungsreif? Wenn Eintragungs-Datum ueber 5 Jahre: Benutzungsnachweis bereithalten (§ 26 MarkenG).
- Verwechslungsgefahr prima facie? Zeichenaehnlichkeit + Warenaehnlichkeit grob pruefen.
- Bekanntheit der aelteren Marke (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) als zusaetzlicher Hebel?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)